Stand: EL 130 – ET: 05/2022

Nachzahlung von Arbeitslohn. Verzugszinsen wegen verspäteter Lohnzahlung sind kein Arbeitslohn, sondern > Einnahmen aus Kapitalvermögen (RFH, RStBl 1927, 118; > Arbeitslohn Rz 134); außerdem > Verlagerung von Lohnzahlungen.

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