Auf einen Blick:

Als Scheidungsfolge werden die während der Ehe von jedem Ehegatten erworbenen Versorgungsanrechte unter ihnen geteilt. Das kann im Wege des internen oder externen oder des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs geschehen. Diese zivilrechtlichen Maßnahmen obliegen dem Familiengericht. An seine Entscheidung knüpfen sich steuerliche Auswirkungen sowohl im Zeitpunkt der Übertragung der Anrechte als auch für die Besteuerung der Versorgungsleistungen. Sie sind je nach Art der Teilung der Versorgungsanrechte unterschiedlich und werden hier erläutert.

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