Rz. 63

Stand: EL 122 – ET: 05/2020

Auch die aufgrund des Gesetzes über vermögenswirksame Leistungen für Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit erbrachten vwL sind solche iSd § 10 VermBG. Sie sollten uE dort zur Klarstellung ebenfalls erwähnt werden.

Der Dienstherr ist nach Maßgabe des Leistungsgesetzes auch dann zur Gewährung monatlicher vwL verpflichtet, wenn der Bedienstete mit einem Versicherungsunternehmen jährliche Zahlung der Versicherungsprämie vereinbart hat (BVerwG 60, 1 vom 01.02.1980 – 6 C 21/78, HFR 1981, 490).

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