Stand: EL 122 – ET: 05/2020

Setzt der ArbG für den Fall seines Ablebens dem ArbN zB aus Dankbarkeit für langjährige treue Dienste ein Vermächtnis aus, führt das idR wegen des fehlenden Zusammenhangs mit dem Dienstverhältnis nicht zu Arbeitslohn. Zu Einzelheiten > Arbeitslohn Rz 121 f. Vgl zur Übertragung von Vermögen > Dauernde Lasten Rz 11. Ergänzend > Letztwillige Verfügung.

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