Stand: EL 127 – ET: 08/2021

Das Verletztengeld (§ 45 SGB VII), das die > Berufsgenossenschaften bei einem Arbeitsunfall oder bei > Berufskrankheiten zahlen, gehört zu den > Lohnersatzleistungen. Es ist steuerfrei (§ 3 Nr 1 Buchst a EStG), unterliegt aber dem > Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs 1 Nr 1 Buchst b EStG).

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