Stand: EL 127 – ET: 08/2021
Ein berufsmäßiger Verfahrenspfleger erzielt > Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit iSv § 18 Abs 1 Nr 3 EStG (BFH 230, 54 = BStBl 2010 II, 909 – Änderung der Rechtsprechung). Ergänzend > Betreuer.
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