Rz. 1
Stand: EL 123 – ET: 08/2020
Der Staat Vatikanstadt liegt als kleinster allgemein anerkannter Staat der Welt innerhalb der italienischen Hauptstadt Rom und ist damit als Enklave vollständig von > Italien umgeben.
Ein DBA besteht nicht; es ist mit Stand vom 01.01.2020 auch keines geplant (vgl BMF vom 15.01.2020, BStBl 2020 I, 162). Das DBA mit Italien ist nicht anwendbar. Formal kann damit – wenngleich in dieser Konstellation eher unwahrscheinlich – auch der > Auslandstätigkeitserlass zur Anwendung kommen. Zur Besteuerung in Deutschland > Ausland Rz 25 ff, > Inländische Arbeitnehmer im Ausland.
Rz. 2
Stand: EL 123 – ET: 08/2020
Der Vatikan gehört zur gleichen Ländergruppe 1 wie Italien (> Anh 2 Ländergruppen). Zu den Reisekostensätzen > Anh 2 Reisekosten (Pauschalen Ausland). Mit Stand vom 01.07.2020 findet sich der Vatikanstaat nicht in der Gesamtübersicht zum > Kaufkraftausgleich; vgl aktuell > Anh 2 Kaufkraftausgleich.
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