Stand: EL 135 – ET: 08/2023

Aufwendungen für Urlaubsreisen sind als Kosten der privaten > Lebensführung steuerlich nicht abziehbar.

Zu weiteren Hinweisen und Besonderheiten > Fliegendes Personal, > Erholung, > Incentives, > Kurkosten, > Preisgelder Rz 6, > Reisebüro, > Reisekosten Rz 55 ff, > Sprachkurse, > Studienreisen, > Urlaubsgelder. Zur Aufteilung von Aufwendungen, wenn Urlaubsreisen mit einer beruflich veranlassten Reise verbunden werden, vgl den "Aufteilungsbeschluss" GrS 1/06, BFH 227, 1 = BStBl 2010 II, 672 und dazu BMF vom 06.07.2010, BStBl 2010 I, 614 sowie > Studienreisen.

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