Rz. 110

Stand: EL 135 – ET: 08/2023

Der Höchstbetrag der abziehbaren Unterhaltsaufwendungen entspricht je unterhaltener Person dem > Grundfreibetrag des jeweiligen VZ (§ 33a Abs 1 Satz 1 EStG). Der Höchstbetrag beträgt demnach:

 
VZ 2015 8 472 EUR
VZ 2016 8 652 EUR
VZ 2017 8 820 EUR
VZ 2018 9 000 EUR
VZ 2019 9 168 EUR
VZ 2020 9 408 EUR
VZ 2021 9 744 EUR
VZ 2022 10 347 EUR
VZ 2023 10 908 EUR
VZ 2024 11 604 EUR

Für unterstützte Personen im Ausland können sich die Höchstbeträge entsprechend den Verhältnissen des Wohnsitzstaats bis auf ein Viertel der obigen Beträge vermindern; > Rz 175.

 

Rz. 111

Stand: EL 135 – ET: 08/2023

Der Höchstbetrag ist verfassungskonform, weil ein Betrag bis zur Höhe des > Existenzminimum der unterstützten Person steuerfrei bleibt (vgl BVerfG vom 13.12.1996 – 1 BvR 1474/88, HaufeIndex 1 496 712; BFH 212, 195 = BStBl 2008 II, 166). Maßgebend ist der Lebensstandard auf Sozialhilfe-, nicht aber auf Sozialversicherungsniveau (BVerfG vom 13.02.2008 – 2 BvL 1/06, BVerfG 120, 125 = BFH/NV Beilage 2008, 228). Es gibt nämlich kein Verfassungsgebot, die Unterhaltsleistungen des Stpfl über das Existenzminimum der unterhaltenen Person hinaus steuerlich zu fördern (BFH/NV 1997, 398).

 

Rz. 112

Stand: EL 135 – ET: 08/2023

Der Höchstbetrag erhöht sich um die zu Gunsten des Unterhaltsberechtigten aufgewandten Beiträge zur Basis-GKV/Basis-GPflV (§ 33a Abs 1 Satz 2 iVm § 10 Abs 1 Nr 3 EStG; ergänzend > Krankenversicherung Rz 37, > Pflegeversicherung Rz 4), soweit sie der Stpfl nicht als SA abziehen kann (> Sonderausgaben Rz 36 ff). Hierzu zählen auch die kassenindividuellen Zusatzbeiträge.

 

Rz. 113

Stand: EL 135 – ET: 08/2023

Vereinfachungsmaßnahme: Die FinVerw unterstellt typisierend die Zahlung der Versicherungsbeiträge, wenn der Verpflichtete seiner Unterhaltsverpflichtung nachkommt. Die Gewährung von Sachunterhalt, zB Unterkunft und Verpflegung, ist ausreichend (R 33a.1 Abs 5 EStR).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge