Stand: EL 135 – ET: 08/2023

Bei einer Unterbrechung der Lohnzahlung für mindestens fünf aufeinander folgende Arbeitstage hat der ArbG im Lohnkonto und auf der Lohnsteuerbescheinigung den > Großbuchstaben U einzutragen. Zu Einzelheiten > Lohnkonto Rz 37, > Lohnsteuerbescheinigung Rz 10/2.

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