Rz. 17

Stand: EL 130 – ET: 05/2022

Kann der ArbN die Rechte aus einer betrieblichen UV im Schadensfall unmittelbar selbst ausüben (> Rz 4), sind die Rechtsfolgen die Gleichen wie bei > Rz 15.

 

Rz. 18

Stand: EL 130 – ET: 05/2022

Randziffer einstweilen frei.

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