Rz. 17
Stand: EL 130 – ET: 05/2022
Kann der ArbN die Rechte aus einer betrieblichen UV im Schadensfall unmittelbar selbst ausüben (> Rz 4), sind die Rechtsfolgen die Gleichen wie bei > Rz 15.
Rz. 18
Stand: EL 130 – ET: 05/2022
Randziffer einstweilen frei.
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