Stand: EL 130 – ET: 05/2022

Eine Prämie, die ein > Arbeitnehmer im Rahmen eines der Unfallverhütung dienenden Wettbewerbs vom > Arbeitgeber erhält, ist stpfl > Arbeitslohn (BFH 153, 324 = BStBl 1988 II, 726). Der ArbG kann sie nach § 40 Abs 1 Satz 1 Nr 1 EStG pauschal besteuern (> Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 63 ff). Anders sind Prämien, die > Berufsgenossenschaften an ArbN für Vorschläge zur Verhütung von Unfällen zahlen, kein Arbeitslohn (BFH 76, 843 = BStBl 1963 III, 306; ergänzend > Belohnungen Rz 2).

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