Stand: EL 122 – ET: 05/2020

Die Bezüge der Beamten im einstweiligen Ruhestand sind > Versorgungsbezüge (> R 19.8 Abs 1 Nr 3 LStR; > Freibeträge für Versorgungsbezüge). Zu weiteren steuerbegünstigten Versorgungsbezügen > R 19.8 Abs 1 LStR und > Übergangsgeld.

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