Rz. 1

Stand: EL 107 – ET: 09/2015

Ein DBA auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen besteht mit der Demokratischen Republik Timor-Leste (auch als Osttimor bezeichnet) nicht. Der ATE ist anwendbar (> Auslandstätigkeitserlass). Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung durch Anrechnung ausländischer Steuern nach § 34c EStGAusland Rz 25 ff, > Inländische Arbeitnehmer im Ausland.

 

Rz. 2

Stand: EL 107 – ET: 09/2015

Timor-Leste gehört zur Ländergruppe 4 (> Anh 2 Ländergruppen ). Zu den Reisekostensätzen > Anh 2 Reisekosten (Ausland).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge