Auf einen Blick:

Die Privatnutzung betrieblicher Telekommunikations- oder Datenverarbeitungsgeräte bleibt weitgehend unbesteuert. Besteuert werden allerdings ihre Übereignung sowie Zuschüsse für die private Internetnutzung. Für den ArbN sind Aufwendungen für seine privaten Geräte je nach Anlass nicht abziehbar oder > Werbungskosten. Das wird hier im Einzelnen dargestellt.

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