Rz. 1

Stand: EL 107 – ET: 09/2015

Ein DBA auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen besteht mit der Vereinigten Republik Tansania nicht. Der ATE ist anwendbar (> Auslandstätigkeitserlass). Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung > Inländische Arbeitnehmer im Ausland sowie > Ausland Rz 25 ff.

 

Rz. 2

Stand: EL 107 – ET: 09/2015

Tansania gehört zur Ländergruppe 4 (> Anh 2 Ländergruppen ). Zu den Reisekostensätzen > Anh 2 Reisekosten (Ausland). Zum > Kaufkraftausgleich vgl BMF vom 02.07.2015, BStBl 2015 I, 512.

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