Rz. 1

Stand: EL 113 – ET: 09/2017

Zu steuerlichen Erleichterungen aus Anlass von Orkanschäden kommt die FinVerw den nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Stpfl durch eine Reihe von Maßnahmen entgegen, um unbillige Härten zu vermeiden. Zur steuerlichen Berücksichtigung solcher Schäden > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Naturkatastrophen und > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Sturmschäden; > Spenden Rz 60 und > Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung.

 

Rz. 2

Stand: EL 113 – ET: 09/2017

Zur Steuerpauschalierung der Löhne von Aushilfskräften, die Sturmschäden im Wald aufarbeiten, > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 230.

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