Stand: EL 113 – ET: 09/2017

Als Stücklohn bezeichnet man den für die ausgebrachte Menge gezahlten > Lohn im Gegensatz zum gezahlten > Lohn für die verbrauchte Zeit (Zeitlohn). Der Stücklohn kann in einen Stückgeldlohn und in einen Stückzeitlohn gegliedert werden, je nachdem, ob eine Menge oder eine Zeit vorgegeben ist. Zur Berechnung von Zuschlägen bei Stücklohnempfängern > Lohnzuschläge Rz 25. Ergänzend > Heimarbeiter, > Akkordlohn.

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