Rz. 1

Stand: EL 113 – ET: 09/2017

Die unentgeltliche oder verbilligte Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte auf Grund des Dienstverhältnisses ist ein steuerpflichtiger Sachbezug; er bleibt jedoch meist iRd § 8 Abs 3 EStG steuerfrei. Der steuerfrei bleibende geldwerte Vorteil mindert die Entfernungspauschale (§ 9 Abs 1 Nr 4 Satz 5 EStG; > Entfernungspauschale Rz 72 ff). Ein 1 080 EUR übersteigender Vorteil kann nach § 8 Abs 2 Satz 11 EStG steuer- und beitragsfrei sein, wenn die Summe von 44 EUR pro Monat nicht bereits durch weitere geldwerte Vorteile erreicht wird (> Sachbezüge Rz 50 ff). Auch um diesen Wert ist die Entfernungspauschale zu kürzen (> Entfernungspauschale Rz 74).

 

Rz. 2

Stand: EL 113 – ET: 09/2017

Ergänzend > Berufskleidung, > Fahrtätigkeit, > Nahverkehrsbetriebe, > Öffentlicher Personennahverkehr und > Reisekosten Rz 39 f.

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