Rz. 11

Stand: EL 113 – ET: 09/2017

Zum Aufbau der Steuerklasse I > Lohnsteuertarif Rz 45. Sie gilt für

unbeschränkt steuerpflichtige ArbN (> Unbeschränkte Steuerpflicht), die
ledig sind. Steht ihnen Kindergeld zu, gehören sie in Steuerklasse II (> Rz 12),
geschieden, verwitwet oder verheiratet/verpartnert sind und nicht die Voraussetzungen für die Steuerklasse II, III, IV oder V erfüllen.

Darüber hinaus gehören in die Steuerklasse I:

beschränkt steuerpflichtige ArbN.

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