Stand: EL 134 – ET: 06/2023
Bei im Ausland ansässigen Aufsichtsräten, Künstlern, Sportlern, Artisten, Schriftstellern, Journalisten, Bildberichterstattern ua wird die ESt durch Steuerabzug an der Quelle erhoben (vgl § 50a EStG; > Beschränkte Steuerpflicht Rz 75 ff).
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