A. Allgemeines/Quellennachweis

 

Rz. 1

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Statistiken sind eine wichtige Grundlage für die Beurteilung der Auswirkungen gesetzlicher Regelungen auf die öffentlichen Haushalte und für die Vorbereitung künftiger Entscheidungen des Gesetzgebers, aber auch für organisatorische Maßnahmen zB der Finanzverwaltung.

Zur Beurteilung von Struktur und Wirkungsweise der Steuern und ihrer wirtschaftlichen und sozialen Bedeutung werden Bundesstatistiken insbesondere über folgende Steuern geführt:

Umsatzsteuer, Lohn- und Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer

Einzelheiten regelt das Gesetz über Steuerstatistiken (StStatG) vom 11.10.1995 (BGBl 1995 I, 1250; 1409), zuletzt geändert durch Art 33 des Gesetzes vom 16.12.2022 (BGBl 2022 I, 2294).

 

Rz. 1/1

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Die Lohn- und Einkommensteuerstatistik gibt Auskunft über das Aufkommen aus der ESt, über die Steuerbelastung und Einkommensstruktur der lohn- und einkommensteuerpflichtigen Personen sowie über die Wirkung des Besteuerungssystems insgesamt. Die Daten werden sowohl für die Politikberatung als auch in der wissenschaftlichen Forschung genutzt. Zusätzlich dienen sie der Ermittlung der Schlüsselzahlen für den Anteil der Gemeinden an der ESt, der > Zerlegung der Lohnsteuer und dem kirchlichen Finanzausgleich. Sie werden außerdem zur Vervollständigung und Revision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen verwendet und gehen in Berichte der Bundesregierung (zB Armuts- und Reichtumsbericht) ein. Die Steuerstatistiken werden vom Statistischen Bundesamt erstellt und ua in Statistischen Jahrbüchern veröffentlicht. Zu speziellen Themen erstellt das Statistische Bundesamt Berichte und bietet darüber hinaus im > Internet (www.destatis.de) noch weitere Informationen an.

 

Rz. 1/2

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Außerdem liefern Haushaltsbefragungen auf freiwilliger Basis wie die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamtes, die alle fünf Jahre erhoben wird, oder das jährlich fortgeschriebene Sozio-oekonomische Panel (SOEP) des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) einen Einblick in die Verteilung der Einkommen nach Haushaltstypen. Weitere statistische Informationen liefern die Volkszählungen (zuletzt in Deutschland Zensus 2022). Ergänzend > Aufwandsentschädigungen Rz 63 Datenerheber der Statistischen Ämter.

 

Rz. 1/3

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Umfangreiches Zahlenmaterial zum Steuerrecht veröffentlicht auch das > Bundesministerium der Finanzen auf seinen Internetseiten (www.bundesfinanzministerium.de). Dort finden sich Kerninformationen aus amtlichen Statistiken sowie eigene Berechnungen und Materialien des BMF und internationale Vergleiche. Hingewiesen wird auf die Datensammlung zur Steuerpolitik, die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich, Ergebnis der Steuerschätzung (jeweils jährlich im Mai und November). Vgl außerdem Deutscher Bundestag: Subventionsbericht der Bundesregierung (alle drei Jahre); Statistisches Bundesamt: Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland, Lohnsteuerstatistik (Anmeldungen) 2021.

B. Statistisches Material

I. Einwohner, Erwerbstätigkeit und Volkseinkommen

 

Rz. 2/1

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Während die Bevölkerungszahlen von 2003 bis 2011 rückläufig waren, sind sie danach wieder angestiegen (Quelle: www.destatis.de, Bevölkerung).

 
2013
Tsd
2014
Tsd
2015
Tsd
2016
Tsd
2017
Tsd
2018
Tsd
2019
Tsd
2020
Tsd
2021
Tsd
80 767 81 198 82 176 82 522 82 792 83 019 83 167 83 155 83 237
 

Rz. 2/2

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Die Zahl der Erwerbstätigen lag seit 2007 konstant über 40 Mio und ist bis 2019 weiter gestiegen, wie folgende Tabelle zeigt (Quelle: www.destatis.de, Arbeitsmarkt, Erwerbstätigkeit):

 
Erwerbstätige mit Wohnort in Deutschland in Tsd
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
41 962 42 285 42 651 43 037 43 559 44 131 44 727 45 133 44 821 44 866
 

Rz. 2/3

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Davon sind ca 37,7 Mio veranlagte ArbN und ca 4,1 Mio Selbständige. Die Zahl der im Rahmen einer > Geringfügige Beschäftigung tätigen Personen beträgt zum 30.06.2022 insgesamt ca 6,74 Mio Personen; davon entfallen ca 0,280 Mio auf Minijobber im Privathaushalt (Beschäftigte iSv § 8a iVm § 8 Abs 1 Nr 1 SGB IV) und ca 6,461 Mio Personen auf Minijobs im gewerblichen Bereich (Beschäftigte iSv § 8 Abs 1 Nr 1 SGB IV; Quelle: Minijob-Zentrale – 2. Quartalsbericht 2022).

 

Rz. 2/4

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Die umfassendste Einkommenskategorie einer Volkswirtschaft ist das in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) wiedergegebene Volkseinkommen. Es bezeichnet die Gesamtheit aller Einkommen aus nichtselbständiger und aus unternehmerischer Tätigkeit sowie aus Vermögen, die Inländer während einer Periode im > Inland und im > Ausland Rz 1 erzielt haben. Die ArbN-Entgelte sind ein Indikator der Arbeitskosten der Unternehmen im Rahmen der VGR. Diese Einkommensgröße ergibt sich als Summe der Bruttolöhne und -gehälter vor Lohnabzügen auf Seiten der ArbN (LSt, Sozialbeiträge) und der ArbG-Beiträge der ArbG zur > Sozialversicherung. Seit 2010 ist der Anteil der Arbeit...

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