Rz. 16

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Die nachfolgenden Steuervergünstigungen und Subventionen haben ein Volumen in den folgenden Größenordnungen (BMF: 28. Subventionsbericht der Bundesregierung [Bundestags-Drucksache 19/32170; abrufbar unter https://dserver.bundestag.de/btd/19/321/1932170.pdf]):

 

Rz. 17

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Für die Steuerfreiheit der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit (§ 3b EStG; > Lohnzuschläge Rz 8) veranschlagt die Bundesregierung zuletzt (2022) Steuermindereinnahmen von über 3,3 Mrd EUR.

 

Rz. 18

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Die Steuermindereinnahmen aufgrund des Rabattfreibetrags (§ 8 Abs 3 EStG; > Rabatte Rz 56) werden 2022 mit 70 Mio EUR beziffert.

 

Rz. 19

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Die Steuermindereinnahmen für die Möglichkeit zur > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 153 bei Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen anlässlich von Auswärtstätigkeiten werden 2022 in Höhe von 50 Mio EUR geschätzt.

 

Rz. 20

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Für die zur Förderung der privaten Vermögensbildung eingeführte Steuerfreiheit für die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von > Vermögensbeteiligungen durch den ArbG an den ArbN (§ 3 Nr 39 EStG) veranschlagt die Bundesregierung für 2022 Steuermindereinnahmen iHv 370 Mio EUR.

 

Rz. 21

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Randziffer einstweilen frei.

 

Rz. 22

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Die rückläufige Entwicklung der ArbN-Sparzulage für die Anlage vermögenswirksamer Leistungen bis zu bestimmten Einkommensgrenzen (> Vermögensbildung der Arbeitnehmer) zeigt folgende Tabelle:

 
Jahr 2000 2010 2020 2021 2022
in Mio EUR 337 132 71 61 61
 

Rz. 23

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Die Ausgaben der Bundesregierung für die Wohnungsbauprämie (> Wohnungsbau-Prämiensparen) betrugen zuletzt (2020) 160,6 Mio EUR. Für 2022 ist ein Volumen von 148 Mio EUR geschätzt.

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