Rz. 16
Stand: EL 134 – ET: 06/2023
Die nachfolgenden Steuervergünstigungen und Subventionen haben ein Volumen in den folgenden Größenordnungen (BMF: 28. Subventionsbericht der Bundesregierung [Bundestags-Drucksache 19/32170; abrufbar unter https://dserver.bundestag.de/btd/19/321/1932170.pdf]):
Rz. 17
Stand: EL 134 – ET: 06/2023
Für die Steuerfreiheit der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit (§ 3b EStG; > Lohnzuschläge Rz 8) veranschlagt die Bundesregierung zuletzt (2022) Steuermindereinnahmen von über 3,3 Mrd EUR.
Rz. 18
Stand: EL 134 – ET: 06/2023
Die Steuermindereinnahmen aufgrund des Rabattfreibetrags (§ 8 Abs 3 EStG; > Rabatte Rz 56) werden 2022 mit 70 Mio EUR beziffert.
Rz. 19
Stand: EL 134 – ET: 06/2023
Die Steuermindereinnahmen für die Möglichkeit zur > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 153 bei Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen anlässlich von Auswärtstätigkeiten werden 2022 in Höhe von 50 Mio EUR geschätzt.
Rz. 20
Stand: EL 134 – ET: 06/2023
Für die zur Förderung der privaten Vermögensbildung eingeführte Steuerfreiheit für die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von > Vermögensbeteiligungen durch den ArbG an den ArbN (§ 3 Nr 39 EStG) veranschlagt die Bundesregierung für 2022 Steuermindereinnahmen iHv 370 Mio EUR.
Rz. 21
Stand: EL 134 – ET: 06/2023
Randziffer einstweilen frei.
Rz. 22
Stand: EL 134 – ET: 06/2023
Die rückläufige Entwicklung der ArbN-Sparzulage für die Anlage vermögenswirksamer Leistungen bis zu bestimmten Einkommensgrenzen (> Vermögensbildung der Arbeitnehmer) zeigt folgende Tabelle:
Jahr | 2000 | 2010 | 2020 | 2021 | 2022 |
---|---|---|---|---|---|
in Mio EUR | 337 | 132 | 71 | 61 | 61 |
Rz. 23
Stand: EL 134 – ET: 06/2023
Die Ausgaben der Bundesregierung für die Wohnungsbauprämie (> Wohnungsbau-Prämiensparen) betrugen zuletzt (2020) 160,6 Mio EUR. Für 2022 ist ein Volumen von 148 Mio EUR geschätzt.
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