I. Einwohner, Erwerbstätigkeit und Volkseinkommen

 

Rz. 2/1

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Während die Bevölkerungszahlen von 2003 bis 2011 rückläufig waren, sind sie danach wieder angestiegen (Quelle: www.destatis.de, Bevölkerung).

 
2013
Tsd
2014
Tsd
2015
Tsd
2016
Tsd
2017
Tsd
2018
Tsd
2019
Tsd
2020
Tsd
2021
Tsd
80 767 81 198 82 176 82 522 82 792 83 019 83 167 83 155 83 237
 

Rz. 2/2

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Die Zahl der Erwerbstätigen lag seit 2007 konstant über 40 Mio und ist bis 2019 weiter gestiegen, wie folgende Tabelle zeigt (Quelle: www.destatis.de, Arbeitsmarkt, Erwerbstätigkeit):

 
Erwerbstätige mit Wohnort in Deutschland in Tsd
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
41 962 42 285 42 651 43 037 43 559 44 131 44 727 45 133 44 821 44 866
 

Rz. 2/3

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Davon sind ca 37,7 Mio veranlagte ArbN und ca 4,1 Mio Selbständige. Die Zahl der im Rahmen einer > Geringfügige Beschäftigung tätigen Personen beträgt zum 30.06.2022 insgesamt ca 6,74 Mio Personen; davon entfallen ca 0,280 Mio auf Minijobber im Privathaushalt (Beschäftigte iSv § 8a iVm § 8 Abs 1 Nr 1 SGB IV) und ca 6,461 Mio Personen auf Minijobs im gewerblichen Bereich (Beschäftigte iSv § 8 Abs 1 Nr 1 SGB IV; Quelle: Minijob-Zentrale – 2. Quartalsbericht 2022).

 

Rz. 2/4

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Die umfassendste Einkommenskategorie einer Volkswirtschaft ist das in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) wiedergegebene Volkseinkommen. Es bezeichnet die Gesamtheit aller Einkommen aus nichtselbständiger und aus unternehmerischer Tätigkeit sowie aus Vermögen, die Inländer während einer Periode im > Inland und im > Ausland Rz 1 erzielt haben. Die ArbN-Entgelte sind ein Indikator der Arbeitskosten der Unternehmen im Rahmen der VGR. Diese Einkommensgröße ergibt sich als Summe der Bruttolöhne und -gehälter vor Lohnabzügen auf Seiten der ArbN (LSt, Sozialbeiträge) und der ArbG-Beiträge der ArbG zur > Sozialversicherung. Seit 2010 ist der Anteil der Arbeitnehmerentgelte am Volkseinkommen von 66,8 % auf 69,0 % gestiegen. Dabei zeigte sich folgende Entwicklung (Quelle www.destatis.de, Statistisches Jahrbuch 2019, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen).

 
Jahr Volkseinkommen (Mrd EUR) ArbN-Entgelte (Mrd EUR) Anteil am Volkseinommen (%)
2010 1 923,2 1 283,8 66,8
2011 2 028,1 1 339,7 66,1
2012 2 054,5 1 391,2 67,7
2013 2 104,0 1 429,9 68,0
2014 2 187,1 1 485,4 67,9
2015 2 279,8 1 542,9 67,7
2016 2 363,7 1 601,0 67,7
2017 2 456,4 1 668,8 67,9
2018 2 532,0 1 746,1 69,0

II. Steuern und Steuerbelastung

1. Steueraufkommen

 

Rz. 3

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Trotz mehrfacher Entlastungen durch den Gesetzgeber steigt das Steueraufkommen insgesamt weiter an. Für die nachfolgenden Steuerarten (sowie den > Solidaritätszuschlag) ergab sich während der letzten Jahrzehnte folgende Entwicklung (Quelle: www.bundesfinanzministerium.de, Entwicklung der Steuereinnahmen; ab 1990 ist das Steueraufkommen im > Beitrittsgebiet in der Tabelle enthalten):

 
Jahr Lohnsteuer Veranlagte Einkommensteuer Körperschaftsteuer Umsatzsteuer
  (in Mrd EUR) (in Mrd EUR) (in Mrd EUR) (in Mrd EUR)
1960 4,1 4,5 3,3 7,5
1970 17,9 8,1 4,4 13,6
1980 57,0 18,8 10,9 27,0
1990 90,8 18,6 15,3 39,8
2000 135,7 12,2 23,5 107,1
2005 118,9 9,7 16,3 108,4
2010 127,9 31,2 12,0 180,0
2015 178,9 48,6 17,9 209,9
2020 209,3 59,0 24,3 219,4
2021 218,4 72,3 42,1 250,8
 

Rz. 4

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Die Tabelle unter > Rz 3 zeigt, dass das Aufkommen an > Lohnsteuer im Laufe der Jahre erheblich gewachsen ist. Am Gesamtsteueraufkommen hatte die Lohnsteuer einen Anteil in 1960 von 11,8 %, in 1970 von 22,8 %, in 1980 von 30,6 %, in 1990 von 31,9 %. Danach ist allerdings ein leichter Rückgang erkennbar, in 2000 lag der Anteil bei 29 %, in 2010 bei 24,11 % und in 2020 bei 30,7 %. In 2021 betrug das Lohnsteueraufkommen 28,7 % des Gesamtsteueraufkommens. Die Lohnsteuer bringt damit für den Fiskus neben der Umsatzsteuer den größten Ertrag.

 

Rz. 5

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Das Anwachsen des Aufkommens aus der Lohnsteuer im Verhältnis zur veranlagten Einkommensteuer bedarf allerdings einer Korrektur, denn das Aufkommen an Einkommensteuer wird durch die den ArbN im Wege der Veranlagung erstattete Lohnsteuer gemindert. Dadurch werden das Lohnsteueraufkommen tendenziell zu hoch und das Einkommensteueraufkommen zu niedrig ausgewiesen. Außerdem mindert die Altersvorsorgezulage das Aufkommen (> Rz 27).

2. Steuer- und Abgabenquote

 

Rz. 6

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Mit den steigenden Bezügen der ArbN haben sich auch die Lohnsteuerlast und die Abgabenbelastung von 1960 bis heute stark verändert, wie die nachfolgenden Tabellen zeigen (BMF, Datensammlung zur Steuerpolitik 2022).

a) Ledige Arbeitnehmer, ohne Kinder, unter 50 Jahren (Steuerklasse I/0)

 
Jahr durchschnittlicher Jahresarbeitslohn Steuerbelastung
einschließlich SolZ
Sozialabgaben insgesamt (ArbN-Anteil) Abgabenbelastung insgesamt verfügbares Einkommen
  (in EUR) (in %) (in %) (in %) (in EUR) (in %)
1960 3 144 10,2 12,2 22,4 2 439 77,6
1970 7 076 15,0 13,2 28,2 5 080 71,8
1980 15 180 16,9 16,2 33,1 10 151 66,9
1990 21 479 16,8 17,7 34,5 14 063 65,5
1995 24 031 19,1 19,6 38,8 14 712 61,2
2000 25 479 17,9

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