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Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Seit der Reform der Besteuerung der > Alterseinkünfte ab 2005 hat sich folgende Entwicklung ergeben: Für 2004 (Altregelung) waren von den Steuerpflichtigen mit überwiegenden oder ausschließlichen Renteneinkünften knapp 25 % steuerbelastet. Nach der Reform ergibt sich folgendes Bild (BMF, Datensammlung zur Steuerpolitik 2022, Tabelle 2.7.4):

 
Jahr 2005 2010 2015 2017
Anzahl Stpfl mit ausschließlich Renteneinkünften 425 386 454 760 715 523 992 348
Davon steuerbelastet: 18 % 28 % 47 % 61 %
Stplf mit überwiegend Renteneinkünften 1 255 047 1 613 516 1 982 941 2 194 489
Davon steuerbelastet: 29 % 37 % 50 % 60 %

Die Belastung der Steuerpflichtigen mit ausschließlichen Renteneinkünften betrug durchschnittlich 314 EUR im VZ 2017.

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