Rz. 1

Stand: EL 113 – ET: 09/2017

Ein DBA auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen besteht nicht. Der ATE ist anwendbar (> Auslandstätigkeitserlass). Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung durch Anrechnung ausländischer Steuern nach § 34c EStGInländische Arbeitnehmer im Ausland sowie > Ausland Rz 25 ff.

 

Rz. 2

Stand: EL 113 – ET: 09/2017

Das Gebiet gehört zur Ländergruppe 3 (> Anh 2 Ländergruppen ). Zu den ­Reisekostensätzen > Anh 2 Reisekosten (Ausland). Das Abkommen vom 29.03.2010 über den Informationsaustausch ist am 07.06.2011 in Kraft getreten (BGBl 2011 II, 253). Es gilt für VZ ab 2012 (BStBl 2011 I, 777).

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