Stand: EL 134 – ET: 06/2023
Aufwendungen für eine Gruppentherapie zur Bekämpfung des zwanghaften Spielens führen zu > Krankheitskosten, die als AgB abziehbar sind (vgl BFH/NV 1999, 300 = HFR 1999, 180 zum Nachweis der medizinischen Notwendigkeit).
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