Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Der Deutsche Sparkassen und Giroverband ist ein eingetragener Verein, dem zwölf regionale Sparkassen und Giroverbände, überwiegend in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts angehören. Die Verbände vertreten die Interessen ihrer Mitglieder und sorgen für einen gemeinsamen Marktauftritt. Ist den Verbänden die Prüfungstätigkeit durch Gesetz oder durch die Aufsichtsbehörde übertragen, so kann die Außendienstzulage eine steuerfreie Aufwandsentschädigung iSv § 3 Nr 12 Satz 2 EStG sein (> Aufwandsentschädigungen Rz 20 ff). Für HE vgl BFH 118, 339 = BStBl 1976 II, 418; für BY vgl LSt-K München/Nürnberg, § 3 EStG 3.10.

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