Stand: EL 133 – ET: 03/2023

Die Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft (SPLG) ist eine besondere Form der stationären Heimerziehung nach §§ 27ff und § 34 SGB III, in der Pädagogen mit Kindern und Jugendlichen zusammenleben, die wegen gravierender Verhaltsauffälligkeiten einer professionellen Fremdbetreuung bedürfen. Besteht eine SPLG aus der eigenen Familie des Pädagogen sowie entgeltlich betreuten Kindern, sind die Aufwendungen für Gemeinschaftsräume nach der Zahl der zum Haushalt gehörenden Personen aufzuteilen (vgl BFH 226, 213 = BStBl 2010 II, 122; > Pflegekinder Rz 9 ff).

Pflegegelder, die für die intensivpädagogische Betreuung mehrerer Jugendlicher in einer Einrichtung iSd § 34 SGB VIII gezahlt werden, sind keine steuerfreien Beihilfen zur unmittelbaren Förderung der Erziehung (BFH vom 30.11.2022 – VIII R 13/19).

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