Auf einen Blick:

Für andere als > Laufende Bezüge regelt § 39b Abs 3 EStG den LSt-Abzug auf besondere Weise, um die Progressionswirkung des Steuertarifs während des Kalenderjahres auszugleichen und die LSt möglichst genau zu ermitteln.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?


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