Rz. 1

Stand: EL 128 – ET: 11/2021

Die Bundesrepublik Somalia (Hauptstadt: Mogadischu; Amtssprachen: Somali, Arabisch) ist ein ostafrikanischer Staat am sog Horn von Afrika. Landgrenzen bestehen zum > Sudan im Norden sowie zu > Äthiopien und > Kenia im Westen.

Ein DBA besteht nicht. Mit Stand vom 01.01.2021 ist auch keines geplant (vgl BMF vom 18.02.2021, BStBl 2021 I, 265). Zur Besteuerung in Deutschland > Ausland Rz 25 ff, > Inländische Arbeitnehmer im Ausland. Der > Auslandstätigkeitserlass ist anwendbar.

Somalia gehört zur Ländergruppe 4 (> Anh 2 Ländergruppen). Zu den Reisekostensätzen > Anh 2 Reisekosten (Pauschalen Ausland); es ist der Pauschbetrag für Luxemburg anzusetzen. Somalia findet sich mit Stand zum 01.10.2021 auch nicht in der Gesamtaufstellung zum > Kaufkraftausgleich; vgl aktuell > Anh 2 Kaufkraftausgleich.

 

Rz. 2

Stand: EL 128 – ET: 11/2021

Eine somalische Staatsangehörige, deren Asylantrag abgelehnt worden ist, die aber eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs 3 AufenthG hat, hat keinen Anspruch auf > Kindergeld gemäß § 62 Abs 2 Nr 3 EStG, wenn sie nicht berufstätig ist, sondern Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bezieht (EFG 2008, 555; > Kindergeld Rz 13/3 ff).

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