Stand: EL 128 – ET: 11/2021

Vorschriften zur Solvabilität enthält das neugefasste Versicherungsaufsichtsgesetz vom 01.04.2015 (BGBl 2015 I, 434 – VAG 2016). Durch das Vorhalten unbelasteter Eigenmittel soll die dauernde Leistungsfähigkeit einer Versicherung oder eines > Pensionsfonds sichergestellt werden. Besondere Leistungen des ArbG an eine Versorgungseinrichtung zur Erhaltung der Solvabilität gehören nicht zum > Arbeitslohn (vgl § 19 Abs 1 Satz 1 Nr 3 Satz 2 Buchst a) EStG). Ergänzend > Sanierungsgelder.

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