Stand: EL 128 – ET: 11/2021

Die kostenlose oder verbilligte private Nutzung der vom ArbG seinem ArbN zur Verfügung gestellten, im Betrieb eingesetzten Software ist nach § 3 Nr 45 EStG steuerfrei (> R 3.45 LStR). Zu Einzelheiten > Computer. Außerdem > Programmablaufplan, > Telekommunikationskosten.

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