Rz. 11

Stand: EL 128 – ET: 11/2021

Begünstigt sind unbeschränkt steuerpflichtige Personen (vgl § 50 Abs 1 Satz 4 EStG), die für ein Kind Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Abs 6 EStG oder auf Kindergeld haben. Zu den Anspruchsvoraussetzungen > Kinderfreibeträge Rz 25 ff sowie > Kindergeld Rz 10 ff.

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