Stand: EL 128 – ET: 11/2021

Von ihm selbst getragene Aufwendungen für Schulfahrten können bei dem Schüler > Sonderausgaben iSd § 10 Abs 1 Nr 7 EStG sein; > Bildungsaufwendungen Rz 43 ff [54]. Bei einem Berufsschüler, der als Auszubildender in einem Ausbildungsdienstverhältnis steht, sind Aufwendungen für eine als verbindliche Schulveranstaltung durchgeführte Klassenfahrt > Werbungskosten (BFH 167, 115 = BStBl 1992 II, 531; ergänzend > Auszubildende, > Bildungsaufwendungen Rz 10 ff). Die von den Eltern getragenen Aufwendungen sind keine AgB (> Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Schulfahrten). Zu weiteren Hinweisen > Lehrer, > Schüleraustausch.

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