Rz. 1

Stand: EL 128 – ET: 11/2021

Aufwendungen der Eltern für den Schulbus sind mit dem > Kindergeld abgegolten.

 

Rz. 2

Stand: EL 128 – ET: 11/2021

Die Aufwandsentschädigungen der Schulbusbegleiter sind entweder im Rahmen von § 3 Nr 26 EStG (> Freibeträge für nebenberufliche Tätigkeiten) oder nach § 3 Nr 12 Satz 2 EStG iVm > R 3.12 Abs 3 LStR (> Aufwandsentschädigungen) steuerfrei (FinMin BY vom 17.01.2000, DB 2000, 952).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?


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