Stand: EL 128 – ET: 11/2021

Ein Schornsteinfeger, der zur Berufsausübung seine Kunden aufsucht, übt eine Auswärtstätigkeit aus. Zum Abzug von > WerbungskostenReisekosten. Für jeden Arbeitstag, an dem er mehr als 8 Stunden zusammenhängend von seinem Betrieb (falls > Erste Tätigkeitsstätte; sonst von seiner Wohnung) zur Ausübung seiner Berufsarbeit abwesend ist, kann er eine Verpflegungspauschale von 14 EUR (§ 9 Abs 4a EStG; 12 EUR vor 2020, vgl zB > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern Rz 31) als WK geltend machen. Der Kehrbezirk ist keine ‚weiträumige Arbeitsstätte’ iSv § 9 Abs 1 Satz 2 Nr 4a Satz 3 EStG (BMF vom 25.11.2020, Rz 42, BStBl 2020 I, 1228, > Anh 2 Reisekosten (allgemein)), sodass die Fahrtkosten dorthin nicht auf die > Entfernungspauschale Rz 26 beschränkt sind. Beiträge zur VdBS sind keine SA (BFH 241, 506 = BStBl 2014 II, 25). Ergänzend > Kaminfeger.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge