Stand: EL 128 – ET: 11/2021
Ob jemand sog Scheinselbständiger ist oder nicht, wird für das Steuerrecht unabhängig vom Arbeits- und Sozialversicherungsrecht entschieden (keine Bindungswirkung – vgl BFH/NV 2008, 1133 mwN). > Arbeitnehmer.
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