Stand: EL 128 – ET: 11/2021

Die bei Aufnahmen mitwirkenden > Musiker und Sänger sowie die Leiter von Orchestern (> Orchestermusiker), Bands, Chören (> Chor) und sonstigen Ensembles sind im Allgemeinen nicht > Arbeitnehmer des Medienunternehmens (BFH 62, 296 = BStBl 1956 III, 110; BFH 62, 302 = BStBl 1956 III, 112); ergänzend > Wiederholungshonorar. Zum Steuerabzug bei beschränkt steuerpflichtigen Künstlern > Beschränkte Steuerpflicht Rz 50 ff. Dieser hängt bei ausländischen Künstlern davon ab, ob die Tätigkeit im > Inland ausgeübt oder verwertet wird. Bei Musikaufnahmen in inländischen Studios steht regelmäßig die Überlassung des Rechts auf Nutzung (= Verwertung) im Vordergrund (vgl auch BFH 177, 116 = BStBl 1995 II, 471); zur Verwertung im Inland > Inländische Einkünfte.

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