Stand: EL 128 – ET: 11/2021

Die im Rahmen einer BGB-Gesellschaft ausgeübte Schadensregulierung im Auftrag eines Versicherungsunternehmens ist eine gewerbliche Tätigkeit (BFH 73, 656 = BStBl 1961 II, 505). Wer als Angestellter einer Versicherung Schäden reguliert, ist deren > Arbeitnehmer.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge