Stand: EL 128 – ET: 11/2021

Verzichten > Arbeitnehmer ohne Vorbedingung zur wirtschaftlichen Gesundung des arbeitgebenden Unternehmens freiwillig auf die Auszahlung eines Teils des Arbeitslohns (Sanierungsbeitrag), so ist der LSt-Abzug nur von den geminderten Bezügen vorzunehmen. Zu Einzelheiten > Gehaltsverzicht. Ergänzend > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Schuldentilgung, > Bürgschaft, > Zufluss von Arbeitslohn Rz 24.

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