Stand: EL 120 – ET: 12/2019
Rundfunk- und Fernsehgebühren sind nicht abziehbare Aufwendungen für die private > Lebensführung (BMF vom 06.07.2010, Rz 4, BStBl 2010 I, 614). Sie sind steuerlich über die Berücksichtigung des > Existenzminimum im > Grundfreibetrag abgegolten.
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