Stand: EL 120 – ET: 12/2019

Mit ‚Riester-Rente’ wird eine kapitalgedeckte Lebensversicherung bezeichnet, die die Altersversorgung aus anderen Quellen als der GRV ergänzen soll. Sie wird mit einem privaten Versicherungsunternehmen vereinbart und durch staatliche Zulagen sowie durch Abzug von > Sonderausgaben gefördert. Die Regelung ist durch das Altersvermögensgesetz mit Wirkung zum 01.01.2002 eingeführt worden und in den §§ 10a und 79ff EStG geregelt. Zum staatlich geförderten Aufbau einer Riester-Rente durch Zulagen oder den SA-Abzug > Private Altersvorsorge und vgl BMF vom 21.12.2017, BStBl 2018 I, 93; > Anh 2 Private Altersvorsorge (Riester). Zur Besteuerung der zur ‚Basisversorgung’ zählenden Altersbezüge > Renteneinkünfte Rz 57. Zur Verbreitung der Riester-Rente > Statistik Rz 26. Zur Abgrenzung gegenüber der Basisrente > Rürup-Rente.

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