Stand: EL 120 – ET: 12/2019

Aufwendungen eines professionellen Restaurantkritikers können WK/BA sein (BFH/NV 2001, 162). UE sind aber nur die Verpflegungspauschalen des § 9 Abs 4a EStG (Geltung auch für den Bereich der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 5 Satz 2 EStG) abziehbar (> Reisekosten Rz 80 ff). Den Abzug von Aufwendungen eines Gastwirts für ein Testessen bei einem Konkurrenten hat der BFH aber wegen des Aufteilungs- und Abzugsverbots in § 12 Nr 1 EStG versagt (BFH/NV 1996, 539); das bleibt in einem solchen Fall uE auch nach der Neuorientierung über GrS 1/06 in BFH 227, 1 = BStBl 2010 II, 672 zutreffend (> Lebensführung Rz 4 ff).

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