Rz. 98
Stand: EL 108 – ET: 01/2016
Schadensersatzrenten, die nach § 844 Abs 2 BGB den durch den Tod des Ehegatten eingetretenen materiellen Unterhaltsschaden ausgleichen, unterliegen nicht der Steuerpflicht nach § 22 Nr 1 Satz 1 EStG (BFH 223, 471 = BStBl 2009 II, 651). Solche Schadensersatzleistungen erhöhen nicht die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Empfängers, da sie keine besteuerbaren Einnahmen, sondern den vom Getöteten geschuldeten fiktiven Unterhalt ausgleichen. Ergänzend > Schadensersatz Rz 5 sowie BMF vom 28.10.2009 Tz 2.2.3; BStBl 2009 I, 1275.
Rz. 99
Stand: EL 108 – ET: 01/2016
Randziffer einstweilen frei.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen