Auf einen Blick:

Das Stichwort erläutert im Einzelnen den Abzug der Werbungskosten von Arbeitnehmern bei beruflich veranlasster Auswärtstätigkeit nach § 9 EStG. Der steuerfreie Ersatz von Reisekosten durch den ArbG gemäß § 3 Nr 16 EStG wird beim Stichwort > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern und Besonderheiten des öffentlichen Dienstes (§ 3 Nr 13 EStG) werden bei > Reisekostenvergütungen erläutert.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?


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