Rz. 95

Stand: EL 124 – ET: 11/2020

Der EuGH ist ein gemeinsames Gericht der EU mit Sitz in > Luxemburg. Ihm zugeordnet ist ein Gericht erster Instanz, häufig als Europäisches Gericht (EuG) oder Gericht der Europäischen Union bezeichnet. Der EuGH entscheidet im Wege einer Vorabentscheidung ua über die Gültigkeit und Auslegung der Handlungen der Organe der > Europäische Union. Bei Zweifeln über die Anwendung gemeinschaftsrechtlicher Normen (Verordnungen und Richtlinien; > Europäische Union Rz 2 ff) wird er ggf von innerstaatlichen Gerichten angerufen. Zu weiteren Einzelheiten > Europäischer Gerichtshof. Zur Bestandskraft von deutschen Steuerbescheiden iZm europäischem Gemeinschaftsrecht vgl de Weerth, DB 2009, 2677.

 

Rz. 95/1

Stand: EL 124 – ET: 11/2020

Einzelne Personen können den EuGH grundsätzlich nicht anrufen, sondern lediglich im Verfahren vor einem innerstaatlichen Gericht die Anrufung des EuGH durch das Gericht anregen. Nur ausnahmsweise ist eine Klage von Einzelpersonen vor dem Gericht erster Instanz zulässig, wenn eine Entscheidung der EU diese Person unmittelbar und individuell betrifft. Derartige Entscheidungen der EU ergehen idR bei einem Verstoß gegen das europäische Wettbewerbsrecht.

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