Rz. 1

Stand: EL 132 – ET: 12/2022

Der in der Karibik gelegene Freistaat Puerto Rico (Hauptstadt: San Juan; Amtssprachen: Spanisch und Englisch) ist eines der nicht inkorporierten US-Außengebiete. Er umfasst auch die spanischen > Jungferninseln. Das DBA mit den > Vereinigte Staaten von Amerika ist nicht anwendbar (Art 3 Abs 1 Buchst b DBA-USA). Ein DBA mit dem Freistaat besteht nicht. Eine Doppelbesteuerung wird im Wege der Steueranrechnung vermieden (> Ausland Rz 25 ff). Der > Auslandstätigkeitserlass ist anwendbar.

 

Rz. 2

Stand: EL 132 – ET: 12/2022

Es sind die Reisekostensätze für die USA maßgebend (vgl R 9.6 Abs 3 Satz 2 LStR; > Anh 2 Reisekosten (Pauschalen Ausland)). Puerto Rico gehört zur Ländergruppe 2 (> Anh 2 Ländergruppen). Mit Stand 01.10.2022 kein > Kaufkraftausgleich; vgl aktuell > Anh 2 Kaufkraftausgleich.

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