Stand: EL 132 – ET: 12/2022

Prüfungsgebühren sind für den Empfänger steuerlich > Einnahmen: Zur nebenberuflichen Lehr- und Prüfungstätigkeit > R 19.2 LStR, > Gebühren, > Gerichtsvollzieher, > Lehrer, > Nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit Rz 13. § 3 Nr 26 EStG (> Freibeträge für nebenberufliche Tätigkeiten) ist auf eine reine Prüfungstätigkeit nicht anwendbar.

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