Stand: EL 132 – ET: 12/2022
Zur Berücksichtigung der Aufwendungen eines Doktoranden > Doktorprüfung, > Bildungsaufwendungen Rz 70 Promotion; zur Berücksichtigung eines Promotionsstudenten als ‚Kind in Berufsausbildung’ iSv § 32 Abs 4 EStG > Doktorprüfung Rz 8, > Kinderfreibeträge Rz 87. Zu Promotionsstudenten im Ausland > Doktoranden Rz 2, > Doppelbesteuerung Rz 225 ff. Zur Steuerbefreiung von > Stipendien, ferner > Stiftung Volkswagenwerk.
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